Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr denn 6 kW, jedes mal mit nicht eine größere anzahl wie alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse https://motorradfhrerscheinkaiser23322.blog-a-story.com/12835451/fragen-Über-fahrschule-revealed